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26.03.2020

Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigte

Wegen der Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen wurden, erleiden nicht nur Unternehmen und Betriebe Einbußen (für Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen und Betriebe vgl. https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/).

Auch Beschäftigte müssen zum Teil erhebliche Einkommensausfälle hinnehmen. Die Beschäftigten und ihre Familien müssen aber gleichwohl ihre Fixkosten – Miete, Strom, Lebensmittel – weiterbezahlen.

Die öffentliche Hand stellt etliche Leistungen zur Verfügung, um den Menschen in dieser schwierigen Situation zu helfen. Leistungen können zum Teil auch kombiniert werden.

Einige dieser Leistungen werden mit dem am 25.03.2020 vom Bundestag auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD- Bundestagsfraktionen beschlossenen „Sozialschutz-Paket“ sowie einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes für die Zeit der akuten Corona-Krise sogar ausgeweitet, Zugangshürden wurden gesenkt (Bundesratsbehandlung geplant für 27.03.2020).