Bayernweit werden über 136 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen ausbezahlt. Mit Bedarfszuweisungen können die kommunalen Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung konsolidiert oder besondere Belastungen ausgeglichen werden. Stabilisierungshilfen helfen strukturschwachen Kommunen bei der Schuldentilgung. Sie bleiben so beispielsweise im Gesundheits- oder Bildungsbereich weiterhin handlungsfähig. Die Mittel werden jedes Jahr von einem Verteilerausschuss vergeben. Diesem Ausschuss gehören das Finanzministerium und das Innenministerium an, sowie alle vier kommunalen Spitzenverbände - also der Gemeindetag, der Städtetag, der Landkreistag und der Bezirketag.
„Wir wollen, dass die Kommunen ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen. Damit es sich auch in Zukunft überall in Bayern gut leben lässt“, so Mittag abschließend.